Ab Mitte 2025 wird die Ehrenamtskarte sukzessive in Baden-Württemberg eingeführt. Die Karte berechtigt in ausgewählten Akzeptanzstellen aus den Bereichen Bildung, Kultur und Sport zu ermäßigtem Eintritt oder zur Teilnahme an Sonderaktionen. Für die Jahre 2025 und 2026 hat der Landtag dafür Finanzmittel in einem Gesamtvolumen von rund fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dazu gehört neben Personalausgaben auch die Entwicklung einer App,die neben der haptischen Karte zum Einsatz kommen wird. Zusätzlich sind umfangreiche Werbemaßnahmen vorgesehen.
Seit August 2023 wird die Ehrenamtskarte bereits in den Landkreisen Calw und Ostalb sowie in den Städten Freiburg und Ulm modellhaft erprobt. Dort können ehrenamtlich Tätige, die sich seit mindestens einem Jahr engagieren und in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl aktiv waren, die Ehrenamtskarte beantragen. Auch bei einem freiwilligen Engagement in einem gemeinwohlorientierten Projekt in einem Umfang von mindestens 100 Stunden liegen die Voraussetzungen für einen Antrag vor. Der Einsatz muss jeweils im öffentlichen Raum stattfinden und darf nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet sein.
Kreisfreie Städte und Landkreise können ihr Interesse an einer Beteiligung seit dem 27. Februar 2025 anmelden. Um bereits im Jahr 2025 teilnehmen zu können, müssen die Kommunen bis Ende April schriftlich ihr Interesse beim Sozialministerium signalisiert haben.
Wir bringen daher folgenden Antrag in den Kreistag ein: „Der Kreistag möge beschließen, dass der Landkreis Reutlingen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bis Ende April 2025 sein Interesse an einer Teilnahme bei der Ehrenamtskarte signalisiert, mit der vom Land finanzierten Personalstelle.“
gez. Mario Storz, Manuel Hailfinger MdL und Fraktion
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