Zweckverband OEW
Organe des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) sind der Verwaltungsrat, die Verbandsversammlung und seit 1. Januar 2009 die Geschäftsleitung. Die Verbandsversammlung besteht aus den 9 Mitgliedslandkreisen, vertreten durch deren Landräte sowie weiteren Vertretern der jeweiligen Kreistage. Die Anzahl dieser weiteren Vertreter richtet sich nach den Anteilen des jeweiligen Landkreises am Zweckverband. In den Verwaltungsrat werden neun Mitglieder aus der Verbandsversammlung gewählt. Dies sind in der Regel die Landräte. In diesen Gremien werden die Weichen für die Arbeit der OEW gestellt.
Informationen über den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke erhalten Sie unter www.oew-energie.de