Landkreisversammlung Landkreistag Baden-Württemberg
Die Landkreisversammlung setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Landkreise zusammen, dem Landrat und einem vom Kreistag bestellten Kreisrat (Delegierter). Die Landkreisversammlung hat unter anderem die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen, den Bericht über die Tätigkeit des Landkreistags Baden-Württemberg entgegenzunehmen und die Jahresrechnung festzustellen, den Präsidenten, seine drei Stellvertreter und die Mitglieder des Präsidiums zu wählen und über Satzungsänderungen zu beschließen.
Informationen über die Landkreisversammlung des Landkreistags Baden-Württemberg erhalten Sie unter www.landkreistag-bw.de.